Geschichte
Häuser
Mietzinse und Anteilsscheine
Vorstand
Peter Keller
Präsident
Mauro Bisonni
Vizepräsident und Hausverwalter
Ruedi Brunner
Finanzen
Michel Barmasse
Sekretär
Fabius Matulic
Hausverwalter
Vermietungsgrundsätze
Neuvermietungen
Der Vorstand entscheidet über Neuvermietungen.
Die Wohnungen werden an Familien mit kleinen Kindern vermietet. Damit die Familien möglichst lange von den günstigen Mieten profitieren.
Vorrang haben jeweils bei:
5.5 Zimmer 3 Kinder
4.5 Zimmer 2 Kinder
3.5 Zimmer 1 Kind
Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen.
Interne Umzüge werden nicht bewilligt. Ausnahme: 1 – 2 Personen wechseln von einer 5.5 oder 4.5 Zimmer in eine 3.5 Zimmerwohnung. Bastelräume sowie die Einstellhallenplätze und Garagenboxen werden primär an die Genossenschafter vermietet. Sofern keine Nachfrage besteht können diese auch an Externe vermietet werden. Bei internem Bedarf kann den Externen gekündigt werden.
Wartelisten
Wohnungen: Es wird eine Warteliste geführt.
Bastelräume Einstellhalle, Einzelgaragen: Es wird eine Warteliste geführt. Bei einer Kündigung hat die Warteliste bei der Neuvermietung Vorrang.