Genossenschaft

Geschichte

Häuser

Mietzinse und Anteilsscheine

Vorstand

Peter Keller
Präsident

Mauro Bisonni
Vizepräsident und Hausverwalter

Ruedi Brunner
Finanzen

Michel Barmasse
Sekretär

Fabius Matulic
Hausverwalter

Vermietungsgrundsätze

Neuvermietungen

Der Vorstand entscheidet über Neuvermietungen.

Die Wohnungen werden an Familien mit kleinen Kindern vermietet. Damit die Familien möglichst lange von den günstigen Mieten profitieren.

Vorrang haben jeweils bei:

5.5 Zimmer 3 Kinder

4.5 Zimmer 2 Kinder

3.5 Zimmer 1 Kind


Der Vorstand kann Ausnahmen bewilligen.

Interne Umzüge werden nicht bewilligt.
 Ausnahme:
 1 – 2 Personen wechseln von einer 5.5 oder 4.5 Zimmer in eine 3.5 Zimmerwohnung. Bastelräume sowie die Einstellhallenplätze und Garagenboxen werden primär an die Genossenschafter vermietet. Sofern keine Nachfrage besteht können diese auch an Externe vermietet werden. Bei internem Bedarf kann den Externen gekündigt werden.

Wartelisten

Wohnungen: Es wird eine Warteliste geführt.


Bastelräume Einstellhalle, Einzelgaragen: Es wird eine Warteliste geführt.
 Bei einer Kündigung hat die Warteliste bei der Neuvermietung Vorrang.


Dokumente